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Wolfgang, hier geht es um Deutschland. Nichts von dem, was Du schreibst, trifft auf Deutschland zu.
Geblitzt wird generell von vorne. Von hinten ist eine Messung nur aus einem Videofahrzeug zulässig und gerichtlich verwertbar und einer solchen Videoüberwachung folgt in der Regel auch ein Anhalten des Fahrzeugs durch die messenden Beamten.
Punkte und Bussgelder können auch nicht von jemand anderem als dem Fahrer übernommen werden, denn das ist eine Straftat, die für beide Beteiligten richtig unangenehm wird und vor einem Richter endet.
Grundsätzlich darf in Deutschland ein Bussgeld niemals vom Halter des Fahrzeugs, sondern nur vom Fahrer eingetrieben werden. Aus dem Grund werden nur Geschwindigkeitsübertretungen mit Foto des Fahrers geahndet (Ausnahme: Videoüberwachung) und im Zweifelsfall kommen sogar Beamte zum Wohnort, um den "Täter" zu ermitteln.
Bei uns verstoßen aber zum Beispiel auch Eure Section Controls gegen die Verfassung. Bei uns ist halt vieles anders.
Gruß,
Christian
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