Thema: Xenon
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.01.2010, 12:36   #175
Olli
Benutzer
 
Benutzerbild von Olli
 
Registriert seit: 02.09.2003
Ort: Düsseldorf
Alter: 39
Beiträge: 603

Xedos 6 V6 (Serie 1, BJ 1992)
smart ForTwo pulse (451, BJ 2008)
Zitat:
Artikel 14 Grundgesetz


(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.


(...)
Vielleicht sollte man daran einfach mal erinnern. Wenn ich mit meinem Eigentum (hier: Auto) ein öffentliches Gut nutzen will (hier: die Straßen), muss ich dafür sorgen, dass mein Eigentum und mein Verhalten die Vorschriften zur Nutzung des öffentlichen Gutes (hier: die Straßenverkehrsordnung) erfüllen.

Konkret übertragen heißt das für mich: Wenn ich nicht in der Lage bin, mein Auto in einen verkehrstauglichen Zustand zu versetzen, weil ich zum Beispiel kein Geld habe, um nicht mehr richtig funktionierende Scheinwerfer durch solche zu ersetzen, die den Zustand der Verkehrstauglichkeit wiederherstellen, dann kann ich halt ich nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Auch nicht, wenn ich zur Verschlimmbesserung die günstige, aber dafür nicht zulässige Variante eines Xenon-Kits wähle, wodurch andere Schaden erleiden können (Blendung). Das ganze steht unter dem Aspekt des Gemeinwohls. Aber dieses Wort hat für viele keine Bedeutung mehr. Wenn man einfach mal Berichten in den Medien folgt, steht für viele nur das eigene Wohl im Fokus.

Gruß
Olli
Olli ist offline   Mit Zitat antworten