Hallo,
Kfz-schein: Der Zulassungsbesitzer darf das Fahrzeug nur Lenken überlasen, die mit der Einstellung und Überprüfung der Scheinwerfer und der dazugehörigen Bedienungsanleitung vertraut sind.
So steht das ganz genau in mein KFZ-Schein und ich hab da noch so ein A4 Zettel für die Xenon das ist jetzt im Auto.
Ob da was jetzt im Jahr 1997 was gepfuscht wurde ist mir egal.
Hauptsache ich habs "Legal" habs schwarz auf weiß und fürs Pickerl machen (TÜV) hab ich damit keine Probleme.
mfg
alex
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