@Hatschi:
Versicherung ist aber nur bei Teil- oder Vollkasko doppelt zu bezahlen - und nur dann, wenn Du beide (oder alle drei) Fahrzeuge teil- oder vollkaskoversichert haben möchtest.
Wobei das auch schwachsinnig ist, da man ja immer nur mit einem Fahrzeug fahren kann
Haftplicht jedenfalls nur einmal (fürs stärkste) Fahrzeug.
Stimmt's?
Viele Grüße
Xedos9