@Daniel: naja, die Farbe ist ja tatsächlich nicht wichtig. Könnte ja auch geändert werden. Du hast jetzt noch Zulassungsschein Teil 1 und Teil2. Den Teil 1 führst Du im KFZ mit, der Teil 2 bleibt bei "alten" Fahrzeugen im österreichischen Typenschein.
Bei erstmaliger Anmeldung eines KFZ in Österreich entfällt der (nationale) Typenschein und das Fahrzeug wird in die EUROPAWEITE Fahrzeuggenehmigungsdatenbank eingetragen. Das Fahrzeug-Genehmigungsdokument besteht seitdem aus Zulassungsbescheinigung Teil II plus entweder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, COC-Papier, Typenschein neu oder EG-Bescheid.
Unter Punkt 37 im Datenauszug ist dann auch die Farbe des Fahrzeugs, bspw. grün, angeführt. Im Punkt 32 die Reifenfelgenkombination(en), bspw. bei einem MG TF Variante 1) vorne: 185/55R15 75H, hinten: 205/50R15 75H*); Variante 2) vorne: 195/45R16 75H, hinten: 215/40R16 76H*). Unter "*)" ist angegeben: vorne ww. LM-Felge6.0Jx15 ET28; hinten ww. LM-Felge 7.0Jx16 ET 26 oder ET28.
Der vorrangige Sinn der EU-weiten Einführung von Genehmigungsdatenbanken liegt in der Fälschungssicherheit der Datenbankeintragung. Immer wieder wurden (werden) Typenscheine verfälscht oder zur illegalen Zulassung von gestohlenen Fahrzeugen missbraucht. Mit der europaweiten Datenbank ist dies nicht mehr so einfach.
Die verpflichtende und klagbare nationale Umsetzung von EU-Richtlinien ist nationale Angelegenheit. Wenn hier bspw. "geschludert" wird, so fehlt halt im Zulassungsdokument (heißt, glaube ich in DE Fahrzeugschein) die Felgen / Reifenkombinationen. Offensichtlich hat das die NATIONALE Regierung dann als NICHT NOTWENDIGES Merkmal angesehen. Wenn man nun als KFZ-Lenker, bedingt durch Polizeikontrollen, eine andere Meinung vermittelt bekommt, so kann man zumindest eine Kopie des Genehmigungsdokuments mitführen.
Vorteilhaft ist ja auch, dass bei nachträglichen Änderungen am Fahrzeug die Landesregierungen (müssten in DE dann die TÜV-Stellen erledigen können) auf die Genehmigungsdatenbank direkt zugreifen und die (genehmigten) Änderungen sofort in die Genehmigungsdatenbank eintragen müssen. Anschließend wird ein aktueller Datenauszug erstellt (und dem Lenker mitgegeben). Sind von der Änderung auch Daten, die in den Zulassungsbescheinigungen angeführt sind, betroffen, so werden diese ebenfalls sofort neu erstellt. Auch damit ist ein gestohlenes Fahrzeug u.U. besser zu identifizieren.
@Christian:
Leider mangelt es manchmal an der nationalen Umsetzung oder nationale Politiker oder Interessensvertreter haben Angst vor "Macht- oder Jobverlust" und wollen "ihr" System "irgendwie" aufrechterhalten. Dann kommt halt auch ein Krampf raus, dass hängt aber bei genauer Prüfung eher selten mit den (eher komplexen) EU-Richtlinien zusammen sondern meisten mit der aus irgendwelchen - oft völlig anderen Gründen - schlechten Umsetzung zusammen. Die korrekte Umsetzung wäre, wie bereits erwähnt, einklagbar. Leider ist das wahrscheinlich ein eher zähes und kostenintensives Verfahren, daher wird's ja auch nicht oft gemacht. Der angegriffene Staat wird sich in den meisten Fällen wehren, ansonsten hätte er es ja gleich richtig umsetzen können.
Aber darüber kann man lange diskutieren. Im Baurecht, habe ich an anderer Stelle schon mal erwähnt, ist die Lage in DE ähnlich. In AT wurde die Bauproduktenrichtlinie - aus meiner Sicht - super umgesetzt, in DE nicht.
Ein anderes Beispiel zu dem Threadthema passend (hier sind wir ja in einem Autoforum) ist, dass Gebrauchtwagen aus einem EU-Land in einem anderen EU-Land ohne vorige Prüfung (in AT §87a und in DE ist's der TÜV-hier fehlt mir der juristisch korrekte Begriff) von der nationalen Behörde zugelassen werden müssen (ohne wenn und aber) und erst dann die nächste nationale §87a- oder (TÜV)-Untersuchung durchgeführt werden muss, wenn die "alte" nationale Verkehrssicherheitsprüfung abgelaufen ist. Ist ja eigentlich auch logisch, da innerhalb der EU-Staaten vorausgesetzt werden muss, dass die Fahrzeuge - solange sie eine gültige Überprüfung haben - verkehrssicher sind.
Beispiel dafür: Herr A kauft heute ein 6 Jahre altes Auto in DE, dessen TÜV lauft bis 09.2011, Herr A sendet die DE-Fahrzeugpapiere (Brief oder COC oder EG-Bescheid) und den Kaufvertrag an die Landesregierung am Wohnort (wenn das Fahrzeug bereits in der Fahrzeuggenehmigungsdatenbank eingetragen ist, entfällt dieser Schritt) und Herr A erhält nach Bezahlung der österreichischen Normverbrauchsabgabe den Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank. Mit dem Auszug, dem Kaufvertrag und dem letzten TÜV-Bericht geht Herr A zur Zulassungsstelle und erhält die Kennzeichen, die Zulassung Teil 1 und Teil 2 und die §87a Plakette bis 06.2011. Erst 09.2011 muss das Auto zur erneuten Prüfung vorgeführt werden (obwohl in AT jährliche Überprüfung für Autos über 5 Jahre gilt). In DE geht das - meiner Info nach - nicht. Hier muss eine - unter dem Gemeinschaftsaspekt - unnötige, zeitaufwendige und teure Vollabnahme durchgeführt werden (korrigiert mich bitte wenn falsch). Daran ist aber nicht die EU-Schuld sondern die "nationalen Umsetzer" mit ihren Interessen.
@all:
Entschuldigt, ist a bisserl lang geworden, aber ich finde es einfach nicht okay, wenn von unseren Volksvertretern alles "was aus der EU kommt" für blöd dargestellt wird, nur um selbst gut dazustehen. Obwohl oftmals die gleichen Personen in Brüssel sitzen und in der gleichen Angelegenheit fleißig mit ja stimmen (dann haben sie sich nämlich auch dort profiliert). Alle weiteren Rückschlüsse kann sich ja jeder selbst machen.
Schönen Abend, gute Nacht
Xedos9
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Xedos 6 und Xedos 9 - perfekte Autos ohne Chance
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