Thema: Typenschein
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.03.2010, 10:53   #6
Xedos9
Benutzer
 
Benutzerbild von Xedos9
 
Registriert seit: 29.01.2010
Ort: Österreich
Beiträge: 1.861

Xedos 6 V6 Bj.92 EB; MX-6 V6 Bj.92 de facto EB
Hallo Daniel,

ich weiß schon was Du meinst, nur die 2 gelben Scheine sind nicht der Typenschein, sondern die: Zulassungspapiere Teil 1 und Teil2. Wie ich schon schrieb, Teil 2 bleibt mit - in Deinem Fall - Typenschein zu Hause. Teil 1 führst Du mit. Und ich habe geschrieben "eine KOPIE des Typenscheins..."

Zukünftig gibt es eben keine Typenscheine mehr. Das Ding ist ein Auslaufmodell und es existiert nur noch solange es das Auto gibt. Ein Besitzerwechsel wird auch bei den vorhandenen Typenscheinen NICHT mehr dort eingetragen! Es bleibt nur noch der Zulassungsschein, Teil 2 drinnen.

Im "Typenscheinhefterl" wird auch nichts mehr geändert, da es diese nur noch eine Zeitlang (solange es bspw. Dein Auto gibt) gibt. Dein Fahrzeug ist aber nun in der EU-weiten Fahrzeuggenehmigungsdatenbank eingetragen.

Solltest Du nun mit eine Reifen / Felgenkombination montieren die NICHT im Typenschein eingetragen ist, musst Du die Dimension abnehmen lassen. Das war aber schon immer so. Die fahrzeugspezifische Änderung wird dann in die Datenbank eingetragen und Du erhältst einen Ausdruck.

Mit dem Ausdruck kannst Du aber auch zur Zulassungstelle gehen und die müssten Dir die Dimension(en) im Zulassungsschein, Teil 1 eintragen (oder Du nimmst eben eine Kopie mit - was streng juristische betrachtet nicht erlaubt ist, da dies unter Urkundenfälschung (warum auch immer, habe aber gerade einen Juristen gefragt) fällt.

Der alte Zulassungsschein wird natürlich eingezogen. Ich habe aber eine Kopie von meinem alten Schein. Wenn Du möchtest, scanne ich Dir das ein und sende sie Dir per PN. Gib mir bitte Bescheid.
Alles klar? Viele Grüße
Xedos9
__________________
Xedos 6 und Xedos 9 - perfekte Autos ohne Chance
Xedos9 ist offline   Mit Zitat antworten