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Alt 24.03.2010, 08:51   #3
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Wenn Du glaubst, dass durch den Einbau einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerferreinigungsanlage den Einbau von Xenon-Brennern legal würde, dann irrst Du leider gewaltig.

Grundsätzlich gilt, worauf ich schon mindestens 3829 mal in diesem Forum hingewiesen habe: die Xedos-Scheinwerfer wurden für H1-Halogen-Abblendlicht konstruiert und dafür zugelassen. Diese Scheinwerfer sind mitsamt den H1-Glühlampen Bestandteil der allgemeinen Betriebsgenehmigung des Xedos 6.

Wenn Du an den Leuchten (Scheinwerfereinheiten) nun irgendetwas veränderst, z.B. in dem Du andere Leuchtmittel als H1- bzw. H3-Halogenglühlampen einsetzt, dann erlischt die Zulassung der Leuchte und damit die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs.

Daran ändern dann auch automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage nichts mehr. Auch eine mögliche TÜV-Abnahme ist nicht rechtens und kann im Zuge der nächsten Verkehrskontrolle widerrufen werden.

Um Xenon legal einbauen zu können, benötigst Du neben der automatischen Leuchtweitenregulierung (mitsamt den diversen Sensoren an den Achsen) und der Scheinwerferreinigungsanlage komplette, für Xenon-Brenner zugelassene Xenon-Scheinwerfereinheiten, z.B. solche vom Mazda 6.

Aber alleine die Scheinwerfereinheiten des Mazda 6 und die dazu gehörenden Steuer- bzw. Vorschaltgeräte übersteigen den Wert jedes noch existierenden Xedos 6. Von den nötigen Karosseriearbeiten, den Sensoren, der Scheinwerferreinigungsanlage usw. mal ganz zu schweigen.

Gruß,
Christian
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