Thema: Blinker
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Alt 03.04.2010, 10:12   #3
wirthensohn
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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Das ist auf jeden Fall illegal. Grundsätzlich sind solche Positionsleuchten bei uns gar nicht zulässig. Zulässig sind alleine zusätzliche Seitenmarkierungsleuchten an der Seite des Fahrzeugs, also z.B. direkt seitlich an den Stoßfängern, nicht nach vorne leuchtend. Leuchtende Blinkleuchten sind bei uns ebenfalls generell nicht zulässig.

Technischer Hintergrund: bei US-Modellen leuchtet nicht der Blinker. Es handelt sich in der Regel um spezielle Leuchteneinheiten mit Zweifadenglühlampen, bei denen der 21W-Glühfaden wie bei uns das Blinken übernimmt, während der 5W-Glühfaden das Leuchten übernimmt. Oder aber um entsprechend direkt für zwei einzelne Glühlampen (einmal 21W, einmal 5W) konstruierte Leuchten.

Du kannst das bei uns aber so nicht legal umsetzen, da jede Veränderung der Leuchte, auch durch einsetzen eines anderen Leuchtentyps dessen Zulassung erlöschen lässt, wodurch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs hinfällig ist. Diese Bastelei ist offensichtlich unzulässig, so dass Du es bei einer Verkehrskontrolle oder Hauptuntersuchung beim TÜV achtkantig um die Ohren gehauen bekommst.

Es gibt aber auch spezielle elektronische Schaltungen, die die vorhandene 21W-Glühlampe mit geringer Spannung als dauerleuchtendes Standlicht ansteuert. Das ist natürlich auch nicht zulässig.

Hinzu kommt, dass gemäß StVZO Standlicht in unseren Breitengraden generell weiß zu leuchten hat, nicht gelb.

Gruß,
Christian
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