die Idee kam schon vielen, hat aber einen Haken:
wenn du den Wagen in D kaufst und mit den ganzen D-Eintragungen nach Ö kommst kannst du es in einem Ruck genehmigen lassen; wenn der Wagen aber in Ö angemeldet ist gelten zwar alle D-Eintragungen VOR der Ö-Anmeldung, jedoch die aktuellen Veränderungen müssen in dem Land eingetragen werden wo der Wagen angemeldet ist (hoffe das klingt jetzt einigermaßen verständlich).
Auch wenn es EU-weit gelten sollte schreibt der Gesetzgeber vor dass es im Bestimmungsland eingetragen wird bzw. die zuständige Behörde hierfür zuständig ist.
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Xedos 6 V6 BJ 10/99 - von 10/03 bis 10/10 (94.012 km)
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