Ganz so einfach isses ja leider auch nicht....
Die Schadstoffnorm entfällt ja nicht einfach. Sie wird weiterhin die Vorgabe für die einzuhaltenden Abgasgrenzwerte bei der Abgasuntersuchung (AU) definieren. Will man alle zwei Jahre eine neue AU-Plakette haben, die ja wiederum die Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung (HU) ist, muss man die Abgasanlage schon in intaktem, vollständigem Zustand belassen.
Gruß,
Christian