der verkäufer muß dir 1 jahr gewährleistung geben egal ob privat oder händler ! wenn du es mit anwalt klären willst !
und keine scheu ! auch wenn im vertrag drin steh wie gesehen so gekauft ! das ist nicht rechtlich !
das gesetz ist so und vom keinem änderbar auch wenn er was anderes im vertrag reinschreibt !
wenn dransteht garantie dann hast sogar garantie
aber immer egal was für ein wagen und wie billig gewährleistung hast du !
gruß chris
hoffe konnte dir helfen !
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