Zitat:
Zitat von x9 millercycle
der verkäufer muß dir 1 jahr gewährleistung geben egal ob privat oder händler ! wenn du es mit anwalt klären willst !
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Wie kommst Du denn bloß auf so eine Idee?
Gewerbliche Verkäufer müssen Gewährleistung geben und können sich nicht mit einem Gewährleistungsausschluss aus der Affäre ziehen, bei privaten Verkäufern sieht das anders aus.
Lediglich, wenn dem Fahrzeug-Verkäufer nachgewiesen werden kann, dass er von einem Schaden wusste und er diesen bewusst verschwiegen hat, kann man gegen den privaten Verkäufer wegen "arglistiger Täuschung" vorgehen.
Gruß,
Christian