Hallo Christian,
Zitat:
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Stellt sich mir eine konkrete Frage: wenn das eine Auto mit Maximum-rundum-Sorglos-Vollkasko versichert ist, der Zeitwagen aber nur eine Haftpflicht besitzt - kommt dann wohl der alte Zweitwagen auch in den Genuss der Vollkasko, wenn beide Autos auf eine Versicherung mit Wechselkennzeichen laufen? Ein '92er X6 mit Vollkasko wäre schon zu schön, um wahr zu sein...
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also wenn es wie in AT läuft, dann wird's nix mit dem automatischen Genuss einer Vollkasko für den "schwächeren/billigeren" Wagen.
Bei uns gilt:
- Haftpflicht nach dem kW-stärksten KFZ (unsere Haftpflicht wird nach der Leistungsklasse des KFZ eingeteilt)
- Vollkasko - unlogischerweise - nicht für das wertvollste KFZ sondern für jedes Fahrzeug separat, obwohl nur mit einem KFZ gefahren werden kann.
Ah, ja, das Parken ohne Kennzeichen auf öffentlichen Parkflächen ist in AT selbstverständlich auch bei KFZ mit Wechselkennzeichen verboten. Für manche ist damit der Zweit- oder Drittwagen nicht leicht.
Viele Grüße
Klaus