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Alt 31.05.2010, 08:45   #6
Littelsix
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Xedos 6

Xedos 6, Mazda 5 Sportsline

Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen
Das Chromteil sollte eigentlich kein aktiver Bestandteil der Lichtquelle sein, folglich dürfte es kein technisches Problem sein, diese Chromblende schwarz zu lackieren oder zu beschichten.

Unumstößliche Tatsache ist jedoch, dass es sich dabei um eine Veränderung eines zugelassenen Bauteils (Scheinwerfereinheit) handelt, wodurch zwangsläufig dessen Zulassung erlischt und damit automatisch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf damit nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.

Gruß,
Christian
Moin,

ist doch ein Wiederspruch, wenn es kein relevantes Bauteil ist kann man es lackieren.
Ist doch wie eine Motorhaube, Tür oder Kotflügel im Austausch vom Schrott in einer anderen Farbe.
Ohne darfst du nicht, Farbe egal.
Die original Seitenschweller zu lackieren ist auch nicht illegal, das Bauteil ist aber eigentlich in schwarz homologisiert. Oder der Schalterträger im Innenraum, den viele hochglanzschwarz haben. Illegal, weil es den Fahrer blenden kann? Wohl kaum. Aber abnehmen muss es der TÜV auch nicht.
Durch die Farbveränderung der Chromabdeckung änderst du nicht die Funktion wie z.B. durch einen Xenonbrenner. Warum sollte also die ABE erlöschen?

LittelSix
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