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Alt 31.05.2010, 08:56   #7
wirthensohn
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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Sorry Frank, aber das ist Unsinn und der Vergleich zwischen Seitenschweller und Scheinwerfer hinkt gewaltig.

Der Seitenschweller ist als solcher Bestandteil der Struktur des Fahrzeugs. Von der Farbe steht in der allgemeinenen Betriebsgenehmigung genau so wenig, wie von der Farbe des Kotflügels oder der Türen. Auch gibt es für den Seitenschweller keine separate Prüfung und Zulassung und ebenso kein E-Prüfzeichen.

Der Scheinwerfer, konkret die Leuchteneinheit ist aber als gesamtes Bauteil separat geprüft und zugelassen worden, erkennbar durch das E-Zeichen und die Prüfnummer. In dem Moment, wo Du die Leuchteneinheit zerlegst und irgendetwas daran veränderst, ganz gleich was, erlischt die Zulassung der Leuchteneinheit.

Ob das dann die Funktion verändert oder beeinträchtigt, spielt keine Rolle. Es handelt sich um eine Veränderung an einem zugelassenen Bauteil und damit erlischt die Zulassung.

Auch Innenraumteile haben keine separate Prüfung und Zulassung erfahren. Auch diese Teile besitzen keine E-Zulassung und -Prüfzeichen. Man darf sie lackieren und modifizieren, so lange die Sicherheit und Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Der feine Unterschied ist die Prüfung und Zulassung der Leuchteneinheiten als gesamtes Bauteil.

Gruß,
Christian
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