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Alt 31.05.2010, 10:25   #9
wirthensohn
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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Nochmal: die Leuchteneinheit wurde, so wie sie ist, konstruiert und separat geprüft und zugelassen worden. Und mit Leuchteneinheit ist der hintere Gehäuseteil, die Glasscheibe vorne dran und alles im Inneren gemeint. Die Zulassung für diese Leuchteneinheit ist nur in unverändertem Zustand gültig. Egal, was Du an dieser Leuchteneinheit veränderst, lässt auf jeden Fall diese Zulassung erlöschen.

Logischer und einfacher geht es nicht mehr und hier ist das Gesetz auch mal verständlich und logisch.

Wenn Du die Chromumrandung im Scheinwerfer lackierst, ist das natürlich eine unzulässige Veränderung. Du musst dafür ja erst mal die Leuchteneinheit zerlegen und manipulierst dann ein Teil dieser als Gesamteinheit geprüften und zugelassenen Leuchteneinheit - nämlich ein Teil im Inneren dieses Bauteils.

Der originale Schweller hat keine separate Zulassung, keine separate Prüfung und auch keine Prüfnummer. Er gehört einfach so zum Auto. Für Karosserieteile gelten aber ganz andere Regeln als für Leuchten und Leuchtmittel. Einen Schweller darfst Du natürlich lackieren und Du darfst natürlich auch daran arbeiten, z.B. Rost durch neue Bleche ersetzen.

Gruß,
Christian
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