Nein, Zerlegen zwecks Reparatur mit anschließendem Zusammenbau, ohne dass sich irgendein Einzelteil der Leuchteneinheit dabei verändert hat (damit ist nicht Schmutz oder Staub gemeint, sondern Form, Farbe, Funktion oder sonstige Eigenschaften), ist natürlich nicht zu beanstanden. Nur darf natürlich anschließend die Funktion, Gesetzeskonformität und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt sein.
Gruß,
Christian
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