Hi,
ich gehe mal von folgendem aus:
- wenn der Prüfer gefahren wäre, wäre es wohl eindeutig seine Schuld.
- wenn bei der Prüfanlage auch tiefer gelegte Autos geprüft werden, sollte man ohne Aufsetzen in die Anlage rein- und wieder rausfahren können.
Da es in D aber keine Mindestbodenfreiheit gibt, wird es schwierig, diese letztgenannte Eigenschaft objektiv zu beurteilen. Man könnte das VdTÜV Merkblatt 751 zu Rate ziehen:
Zitat:
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
|
Wenn das bei der "Delle" m Asphalt nicht gegeben ist, würde ich einen Anwalt konsultieren. Alleine wirst du bei denen vor die Wand rennen und vor Gericht an den Tücken der Zivilprozessordnung scheitern.
Im Übrigen: in meiner Werkstatt fährt auch immer das Personal auf die Bühne und wieder runter. Nur bei TÜV und der Dekra fuhr bisher immer der Prüfer das Auto in die Anlage und ich wieder heraus. Habe mir auch nie Gedanken darüber gemacht ....