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Alt 27.06.2010, 09:22   #18
Daniel Weiss
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Subaru Impreza Hatchback 2,0D Sport

hab mich mal erkundigt, bei dem Chef einer Werkstatt, dieser teilte mir mit, dass beim Service/Reparaturen es den Kunden selbst überlassen ist ob sie in die Werkstatt bzw. auf die Hebebühne fahren oder nicht; beim Pickerl (TÜV) jedoch ist vorgeschrieben dass dies der Werkstattbedienstete selbst machen muss; außer der Kunde besteht ausdrücklich darauf, was normalerweise schriftlich festgehalten werden müsste. Er sagt es gibt gewisse Leute die ihr Auto halt selber reinfahren, in kleineren Werkstätten wird da nichts unterschrieben, aber rein rechtlich haftet die Werkstätte. (Österreich!)
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