Zitat:
Zitat von Eddyk
Abstehen dar gar nichts zumindest nicht die Felge. Die Radkastenkante muss, von oben sehen, die Felge abdecken. Reifen darf hinausragen.
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Ganz im Gegenteil. Die Felge darf über die Karosseriekante hinaus ragen. Das war damals bei meinem 323 BG der Fall (eine ganze Faust breit überstehend) und auch zuletzt noch vergangenes Jahr bei meinem X9.
Was nicht überstehen darf und von oben betrachtet vom Kotflügel überdeckt sein muss, ist die Lauffläche der Reifen. Die Reifenflanke wiederum darf schräg stehen und über die Kotflügelkante hinaus ragen.
Nur in Österreich darf gar nichts, aber auch wirklich nichts überstehen.
Gruß,
Christian