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Alt 08.04.2010, 12:39   #21
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Wenn ich einen Xedos direkt ab Händler mit Tieferlegung bestellt habe, dann ist die Tieferlegung entweder bereits Bestandteil der allgemeinen Betriebsgenehmigung (ABG) des Fahrzeugs oder aber der Händler hat die Federn vor Ort selbst nachgerüstet und die Änderung dann abnehmen und eintragen lassen. Ist beides nicht geschehen, besteht keine Betriebsgenehmigung für das Fahrzeug.

So verhält es sich auch bei Dir: die Tieferlegung verändert grundlegende technische Eigenschaften bzw. Daten des Fahrzeugs und da die Federn definitiv nicht Bestandteil der Xedos-ABG sind, muss eine Abnahme und Eintragung (Typisierung) mithilfe des Teilegutachtens erfolgen oder es muss eine ABE vorliegen, in der dann aber auch explizit erwähnt sein muss, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist.

Ist das bei Dir alles nicht der Fall, fährst Du mit einem nicht zugelassenen Auto durch die Gegend.

Und Du kannst argumentieren wie Du willst und alle Schuld beim Vorbesitzer oder dem ursprünglichen Händler suchen: *Du* bist der Halter des Fahrzeugs, *Du* bist für dessen ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Zustand verantwortlich und *Du* bist derjenige, der letztendlich dafür haftet und zur Kasse gebeten wird, wenn es bei einer Verkehrskontrolle auffliegt.

Denn nochmal: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und das gilt übrigens weltweit, nicht nur in Deutschland

Gruß,
Christian
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