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Alt 23.07.2019, 11:36   #4
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Der Text bezüglich des Herstellens der nötigen Freigängigkeit steht schon immer in jedem Teilegutachten drin.

Das heißt aber nicht, dass grundsätzlich gebördelt werden muss. Der Text steht sogar in Gutachten für Autos drin, die gar keine sogenannte Bördelkante haben, die man umlegen könnte. In der Regel wird kein TÜV-Prüfer auf Nacharbeiten bestehen, wenn eine ausreichende Freigängigkeit bereits vorhanden ist.

So habe ich auf meinem aktuellen X6 nicht eintragungsfreie Felgen in 7x17" mit ET40, wodurch selbst bei maximalem Einfedern völlig ausreichender Abstand zum Blech gewährleistet ist (die Räder stehen noch nicht bündig oder gar über) und daher musste auch nicht gebördelt werden - der betreffende Text steht aber selbstverständlich auch im Teilegutachten meiner Felgen drin.

Wirf dazu auch mal einen Blick in folgenden Thread: Sammelthread Reifen/Felgen/Fahrwerkskombination

Grüße,
Christian
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