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hab vergessen was anderes noch nachzufragen
stimmt das mit der tachoabweichung?
also dass es nur -0.0% und +7.0% sein dürfen?
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Der Tacho *muss* immer voreilen, er darf niemals weniger anzeigen, als man tatsächlich fährt. Erlaubt sind tatsächlich bis zu 7% Voreilung. Soweit korrekt.
Um diese Toleranz einzuhalten, muss aber der Abrollumfang der neuen Räder denen der Originalräder entsprechen bzw. muss die Abweichung innerhalb eng gesetzter Grenzen liegen. Siehe
Xedos-Wiki:
Zitat:
Gemäß § 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG darf der Abrollumfang des neuen Reifens maximal
* 1 % größer als der des größten in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis genehmigten Reifens und
* 4 % kleiner als der des kleinsten in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis genehmigten Reifens
sein, ohne dass eine Tachoangleichung notwendig ist.
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Als generellen Richtwert sagt man allgemein, dass der Abrollumfang der neuen Räder nicht mehr als 1% von den Originalrädern abweichen sollte, um elektronische Regelsysteme nicht zu beeinträchtigen.
Letztendlich gilt aber für Felgen- und Reifengrößen, was im entsprechenden Teilegutachten der jeweiligen Felgen vorgegeben ist. Man kann sich nicht nach Belieben irgendein Reifenformat aussuchen, sondern muss schon das Reifenformat nehmen, dass im Gutachten der Felge für das betreffende Fahrzeug vorgegeben und somit zugelassen ist.
Gruß,
Christian