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Alt 07.06.2010, 12:11   #2
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Es sind zwar Originalfelgen, aber eben keine originalen Xedos-Felgen. Diese Felgen sind nicht Bestandteil der allgemeinen Betriebsgenehmigung (ABG) Deines Xedos, folglich müssen sie von TÜV bzw. DEKRA abgenommen werden.

Grundsätzlich benötigst Du für eine Abnahme aber entsprechende Papiere. Minimalanforderung wäre ein Festigkeitsgutachten, was eine etwas kostspieligere Abnahme nach §19(2) StVZO ergeben würde. Besser wäre eine ABE oder ein Teilegutachten für eine Abnahme nach §19(3) StVZO.

Da es sich um originale Mazda-Felgen handelt, gibt es aber keine ABE, kein Teilegutachten und auch kein Festigkeitsgutachten. Eine Anfrage bei Mazda kannst Du Dir von vornherein ersparen.

Bis Anfang 2008 war es relativ einfach, solche Felgen per Einzelabnahme abgenommen zu bekommen, in dem man mit Fahrzeugpapieren des Originalfahrzeugs (hier Mazda6) nachweist, dass das Originalfahrzeug höhere Achslasten hat und damit die Festigkeit der Felgen ausreichend hoch ist. Die Regeln wurden jedoch massiv verschärft, so dass man sehr viel Glück haben muss, an einen Prüfer zu geraten, der die Felgen ohne Gutachten auf die alte Art abnimmt. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch inzwischen sehr gering.

Gruß,
Christian
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