Mein TÜV hat mir folgendes gesagt:
Ob und wieviel der Wagen tiefergelegt ist, spielt für die Größe der Räder überhaupt keine Rolle. Bei maximaler Einfederung darf das Rad nirgends schleifen. Da spielt es keine Rolle, ob das Auto durch eine Tieferlegung im Voraus schon eingefedert ist. Klar kann man sich mit Federwegsbegrenzern helfen und hat ohne Tieferlegung dann noch genug Federweg, aber bei der Eintragung der Räder dürfen keine Federwegsbegrenzer verbaut sein.
Gruß Georg
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