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Alt 14.05.2008, 18:36   #2
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
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Es wäre mir absolut neu, dass sich bezüglich der Federwegbegrenzer irgendwelche gesetzlichen Vorschriften verändert hätten.

Ich habe meine Federwegbegrenzer jedenfalls seit 2003 hinten drin und die ersten beiden Sätze Räder (17" und 18") wurden mangels Bördeln und Ziehen nur dank der Federwegbegrenzer abgenommen. Diese wurden damals nach Absprache mit dem DEKRA-Prüfer und unter den Augen des Prüfers montiert!

Zwei weitere TÜV-Prüfer und ein DEKRA-Prüfer hatten in den Folgejahren keine Probleme damit, mir u.a. Tieferlegung und drei weitere, recht knapp sitzende Radsätze (Sommer/Winter) abzunehmen - jeweils mit dem deutlichen Hinweis auf die Federwegbegrenzer.

Und der jetzt aktuelle Satz 18-Zöller wurde vor rund vier Wochen abgenommen. Und wieder hatte der TÜV-Prüfer auch auf wiederholten Hinweis auf die noch immer verbauten Federwegbegrenzer keine Probleme - ganz im Gegenteil: der Hinweis auf die Begrenzer diente offensichtlich der Beruhigung des Prüfers, dass die Räder auf jeden Fall ausreichend Abstand zur Karosserie einhalten. Daraufhin verzichtete er sogar auf die übliche Freigängigkeitsprüfung mit maximalem Einfedern.

Gruß,
Christian
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