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Alt 18.05.2012, 17:00   #4
-=LuX=-
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Nach diesem Brief hätte ich auch große Lust, ihn darauf hinzuweisen, dass, wenn er eine nach eigenem Bekunden zum Abstellen eines Autos nicht geeignete Garage vermietet, er auch für den dadurch entstandenen Schaden haftbar zu machen ist.

Außerdem kann man ein dort abgestelltes Auto garnicht immer benutzen, weil genau meine Garage regelmäßig von Besuchern des dort ansässigen Altenheims und Kindergartens zugeparkt wird. Ja ich weiß, ich könnte abschleppen lassen, aber das muss ich dann selbst bezahlen und später versuchen, mein Geld zurückzubekommen. Da das immer unterschiedliche Leute sind, macht auch das keinen Sinn. Ich habe deshalb schon einmal einen Werkstatttermin absagen müssen, weil auch mit Hilfe von 3 Altenheim Mitarbeitern, die sich auf die Suche begeben haben, der Fahrzeughalter nicht zu finden war. Wenn ich das dort abgestellte Auto benutzen möchte, dann parke ich das schon immer beizeiten um, wenn ich rechtzeitig daran denke.

Ich habe aber auch keinen Bock auf endlose und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten. Letztendlich kommt außer Ärger meist doch nichts dabei heraus.

Gruß
Jürgen
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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