Zitat:
Zitat von wirthensohn
Der KLR alleine bringt leider nichts.
Du brauchst immer auch noch den Steueränderungsantrag. Dieser wurde mit dem (neuen) KLR geliefert und nach erfolgtem Einbau und erfolgreich bestandener AU von der einbauenden Werkstatt vollständig ausgefüllt. Er ist die Voraussetzung für die Eintragung der technischen Änderung und die Änderung der Steuereinstufung durch die Zulassungsstelle.
Ohne so einen Steueränderungsantrag, den Du theoretisch blanko bräuchtest, weil ja Deine Fahrgestellnummer darauf geschrieben stehen muss nebst Stempel und Unterschrift Deiner Werkstatt und aktuellem Datum, wird die Zulassungsstelle nichts tun können...
Gruß,
Christian
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Hallo,
das ist ja blöd. Ich könnte zwar die Einbauanleitung finden, aber ein zweiter blanko Steueränderungsantrag wird wahrscheinlich nicht dabei gewesen sein.
Gäbe es nicht irgendeine andere Lösung dafür? Reicht es nicht zu behaupten, dass der Motor mit übernommen wurde?
Es ist ja nicht so, dass wir etwas illegales vor hätten.
Und danke für den Hinweis.
Grüße
Yasir