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Alt 17.01.2010, 20:21   #18
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Zitat:
Zitat von baldX9 Beitrag anzeigen
Die habe ich auch auf dem Schirm. Hatte mal zum Feierabend mit Frau Köppen telefoniert. Interessant fand ich, dass sie keinerlei Vorlauf für das Abgasgutachten benötigt. Ich habe extra nachgefragt, sie sagte dann, dass man die auch später beantragen könnte.
Irrtum! Die Betriebserlaubnis des KFZ erlischt ohne das Gutachten. Vielleicht hat sie mich auch nur falsch verstanden, klang nach Feierabendhektik.
Da muss ich Dich leider informieren, dass die Dame tatsächlich nicht ganz unrecht hatte. Das wird heutzutage sehr häufig so gehandhabt.

So lief es nämlich bei der Umrüstung meines X9 ebenfalls ab. Die Umrüstung erfolgte, direkt anschließend wurde das Auto vom TÜV ohne das Abgasgutachten begutachtet und eine Art vorläufige Abnahme erstellt. Zusammen mit der Einbaubescheinigung des Umrüsters samt Komponenten-Auflistung genügt das tatsächlich vorübergehend, damit die Betriebsgenehmigung des Autos erhalten bleibt. Das Abgasgutachten bzw. die endgültige TÜV-Abnahme kam dann knapp zwei Wochen später, mit der ich dann die korrekt Eintragung bei der Zulassungsstelle erledigen konnte.

Besser ist natürlich, wenn der Umrüster die TÜV-Abnahme mitsamt Abgasgutachten durchführen lässt und Dir die vollständigen Unterlagen bei Abholung aushändigt.

Noch einfacher war es aber damals bei meinem X6: der hatte damals im April 2005 noch die Schadstoffnorm E2 (den Kaltlaufregler gab es erst ab Oktober 2005), wodurch nach damaliger Gesetzgebung gar kein Abgasgutachten nötig war.

Gruß,
Christian
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