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Alt 26.08.2012, 22:07   #4
Pegasus
Gast
 
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Moin Jürgen,

da ich ja selbst relativ viel mit DHL zu tun habe (Spediteur), schreib ich dir jetzt mal.
Es ist tatsächlich so, dass du das Paket nicht einfach öffnen darfst. Das würde einen Verstoß gegen das Postgeheimniss bedeuten. Auch wenn du der Empfänger der Sendung bist, darfst du es vor der Annahme nicht öffnen. Reißt du es trotzdem auf ohne vorher die Annahme schriftlich (Unterschrift) zu bestätigen, gillt die Sendung trotzdem als angenommen.
Trotz allem kann natürlich der Postbote auch eine Ausnahme machen, wenn er deine bitte aber verneint musst du dich entscheiden ob du es annehmen möchtest oder eben nicht.

Fakt ist aber: Ist es ein Paket, ist es bis 500 Euro versichert. Die Reklamation kannst du entsprechend auch später vornehmen. Daher: In Ruhe das Paket auspacken, eventuell vorher schonmal Fotos vom verdellten Karton etc. machen und dann schauen ob der Inhalt unversehrt ist. Wenn nicht, dann zahlt DHL auch dafür sofern die Ware gut und sicher (stoßfest) verpackt war. Was ja meistens auch der Fall ist, je nach Onlineshop/Versandhandel.

Wir haben auch oft Stress mit denen. Eben weil man nicht vorher mal eben schauen kann ob doch was kaputt ist, aber so ist es halt. Reklamationen werden aber immer sehr schnell von DHL bearbeitet, da muss man die Truppe echt loben. Hin zum Postamt, kurz den Fall schildern, Rechnung vorlegen und schon erstatten die das zeitnah. Da hatten wir noch nie Probleme. Auch privat hatte ich da noch nie Probleme.
Wie es mit der Zustellung privat aussieht, kann ich dir nicht sagen. Ich lasse meine Sendungen immer an Packstationen liefern, da ich zu den Zeiten wo die Fahrer hier aufkreuzen eh nur selten zu Hause bin.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen

Gruß aus der Hansestadt in die Hansestadt
Ben
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