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ABS-Warnleuchte
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06.01.2004, 17:17
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Christian Gillert
Gast
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Re: ABS-Warnleuchte
Der Händler wird sicherlich nicht mehr beweisen können, daß der Mangel am Tag der Übergabe noch nicht bestanden hat.
Hast du Verkehrsrechtschutz?? Wenn ja, würde ich es auf einen Versuch ankommen lassen. Du hättest gute Chancen.