Die zweite Frage habe ich mir inzwischen selbst beantwortet.
Sicher ist man halt nur, wenn man die VIN berücksichtigt. Sogesehen wäre es zwecks Gegenprobe mal ganz interessant, wenn man mal eine VIN von einem Rechtslöenker hätte.
Gruß
Jürgen
__________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
|