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Alt 17.07.2010, 11:18   #7
-=LuX=-
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Fortsetzung..

Zitat:
Verstöße beim Verkaufen
  • Bieten auf eigene Artikel
  • Nichtliefern eines bezahlten Artikels
  • Angebote für Käufe oder Verkäufe außerhalb von eBay
  • Umgehung von Gebühren
ABER

Zitat:
Fälle, die wir nicht untersuchen
Der Verkäufer antwortet nicht auf meine E-Mails, erkennt meine gültige Transaktion nicht an oder hat den Artikel bereits anderweitig verkauft.

eBay ist kein Gericht und kann einen Verkäufer nicht zwingen, seinen Artikel ordnungsgemäß zu verkaufen. Hinterlassen Sie eine entsprechende Bewertung über den widerwilligen Verkäufer, um andere Käufer zu warnen. Außerdem können Sie nach geltender Rechtslage u.U. rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten.
Hätte das jemand erwartet? Ich jedenfalls nicht.

Das ist ein ganz klares Statement. Ebay interessiert sowas einen Sch*******k. Deshalb hat man auch technisch garnicht die Möglichkeit eBay darüber überhaupt zu informieren.

Fortsetzung im nächsten Beitrag..
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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