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Alt 17.07.2010, 11:39   #8
-=LuX=-
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Fortsetzung..

Wenn man ein Angebot abgibt, wird man freundlich darauf hingeweisen, dass man ein rechtsverbindliches Geschäft eingeht.

Verkäufer können bei eBay offensichtlich machen was sie wollen.
Das regelt sich dann schon über die Bewertungen der Käufer. Das wars, keine Sanktionen bei Rechtsverstößen.

eBay listet sowas sogar auch als Verstoß gegen eBay Grundsätze auf, bei denen man angeblich Sanktionen ausübt.

Ich will aber die Ware, ich habe einen Rechtsanspruch.
Was kann ich tun?

Auch hier hat eBay einen Rat:

Zitat:
Rechtliche Informationen für Käufer
4. Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?

Der Verkäufer ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.

Sollte der Verkäufer die Ware nicht liefern, versuchen Sie bitte zunächst mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Verkäufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund den Versand der Ware verzögert, können Sie ihm eine Frist setzen, innerhalb der er den Artikel zu liefern hat.
Die Fristsetzung kann zwar per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu können, bietet es sich jedoch an, das Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu versenden.

Liefert der Verkäufer innerhalb der Frist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie klar und eindeutig gegenüber dem Verkäufer erklären. Um dies im Streitfall beweisen zu können, empfiehlt es sich, dies schriftlich zu tun und die Rücktrittserklärung z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu schicken. Empfehlenswert ist es auch, den Verkäufer zugleich aufzufordern, den Kaufpreis zurückzuzahlen, wenn dieser von Ihnen schon bezahlt wurde.

Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, beispielsweise wenn Sie aufgrund der Nichtlieferung des Verkäufers gezwungen waren, einen teureren Ersatzgegenstand zu kaufen.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Verkäufer auf Herausgabe der Ware zu verklagen. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
"Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Verkäufer auf Herausgabe der Ware zu verklagen."

Ja ne, is klar..
Was hat das wohl für eine Aussicht auf Erfolg. Abgesehen davon, dass, bevor ein Richter das überhaupt liest, die PayPal Gewährleistungsfrist längst abgelaufen ist.

Für mich ist das, was so ein Verkäufer macht, Betrug. Das Nicht Liefern ist klar motiviert und absichtlich.

Also müsste man den Verkäufer auch anzeigen können.
Ich denke, wenn man das versuchen würde, würde man bei der Polizei ausgelacht.

Für mich ist das alle neu, hätte ich so nicht erwartet.

Fazit, im besten Fall bekommt man sein Geld zurück. Narrenfreiheit für unseriöse Verkäufer.

Schönes Wochenende
Jürgen"
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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