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Alt 15.05.2018, 21:31   #2
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Dass ich nicht weiß, wie man diese Leuchten in Betrieb nehmen kann, habe ich Dir ja schon mal gesagt. Aber das...

Zitat:
Zitat von Dino_72 Beitrag anzeigen
Frage ist: Darf ich das überhaupt?
...kann ich Dir beantworten, wenn Du schon so direkt fragst: Nein, das darfst Du nicht.

Hintergrund: diese Leuchteneinheiten (=Scheinwerfer) sind gemäß europäischer Betriebsgenehmigung des Xedos 9 genau so und *nur so* abgenommen und zugelassen, wie sie original sind. Also zwar mit den vorhandenen gelben Flächen, aber eben ohne Funktion, ohne Leuchtmittel und ohne einfache Möglichkeit zur Inbetriebnahme. Wenn Du nun diese gelben Teile zum Leuchten bringst - egal wie - erlischt die Betriebsgenehmigung der Leuchteneinheiten (weil sie ja verändert wurden und nicht mehr der Zulassung entsprechen) und damit erlischt automatisch auch die Betriebsgenehmigung des gesamten Autos, das dadurch nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.

Das hat dann auch überhaupt nichts mehr damit zu tun, ob grundsätzlich gelb zur Seite leuchtende Leuchten zulässig sind oder nicht. Das ist an sich ja der Fall - aber eben nur mit zugelassenen, nicht veränderten Leuchten.

Du darfst also gelbe Seitenmarkierungsleuchten mit E-Zulassung beispielsweise seitlich in die Stoßfänger einbauen. Du darfst aber eben nicht die gleiche Funktion herstellen, in dem Du dafür nicht zugelassene Leuchten modifizierst.

Eine ganz andere Frage ist hierbei natürlich: wird das jemals irgendwer bemerken und wird es eine Stilllegung oder Strafe dafür geben? Möglicherweise nein. Genau so, wie selbst ein noch so aufmerksamer TÜV-Prüfer auch bei mir noch nie die bei all meinen X9 als Schlusslicht zweckentfremdeten Nebelschlussleuchten jemals bemägelt hat. Eben, weil es schlicht original aussieht

Grüße,
Christian

Geändert von wirthensohn (15.05.2018 um 21:35 Uhr)
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