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Alt 16.04.2010, 10:00   #27
wirthensohn
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An sich müsste ich jetzt natürlich in meiner bekannten Art darauf hinweisen, dass es sich um eine nicht zugelassene Leuchte handelt, das Auto der dieser montierten Leuchte die Betriebsgenehmigung verliert und..... blablabla...

Um aber mal realistisch zu bleiben: kein Prüfer und auch kein Polizist wird jemals überprüfen, ob es sich bei den Seitenblinkern um wirklich zugelassene Teile handelt, sofern diese Dinger von fern nicht aussehen wie nicht original, wie nicht sicher oder wie dilettantisch dran gebastelt. Wenn es ordentlich und original aussieht, wird das kein Mensch hinterfragen. Und das Gefährdungspotenzial eines sicher befestigten Seitenblinkers ist nahezu Null.

Gruß,
Christian
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