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Alt 19.02.2016, 15:33   #4
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Der KLR alleine bringt leider nichts.

Du brauchst immer auch noch den Steueränderungsantrag. Dieser wurde mit dem (neuen) KLR geliefert und nach erfolgtem Einbau und erfolgreich bestandener AU von der einbauenden Werkstatt vollständig ausgefüllt. Er ist die Voraussetzung für die Eintragung der technischen Änderung und die Änderung der Steuereinstufung durch die Zulassungsstelle.

Ohne so einen Steueränderungsantrag, den Du theoretisch blanko bräuchtest, weil ja Deine Fahrgestellnummer darauf geschrieben stehen muss nebst Stempel und Unterschrift Deiner Werkstatt und aktuellem Datum, wird die Zulassungsstelle nichts tun können...

Gruß,
Christian
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