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Alt 30.07.2010, 01:00   #3
-=LuX=-
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Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen
Warum unbedingt mit Teilegutachten? Such Dir doch eine schicke Felge aus, die ein Teilegutachten samt Festigkeitsgutachten (üblicherweise Bestandteil des Teilegutachtens) oder sogar nur ein Festigkeitsgutachten hat. Dann brauchst Du halt eine Abnahme nach §19(2) statt §19(3) StVZO, was nur 20 oder 30 Euro mehr kostet und Du hast passende Felgen nach Wunsch.
Ich weiß, Du suchst ja nicht mal nach dem korrekten LK. Ich habe aber ein Rundschreiben des TÜV, nach dem eine Abnahme mit Bimex Schrauben nur noch zulässig ist, wenn es im Teilegutachten der Felge steht.

Abnahme ohne Teilegutachten hatte ich bisher noch garnicht in Erwägung gezogen, weil es viel einfacher ist, die zugelassenen Reifengrößen da einfach abzulesen. Das gleiche kann auch der Prüfer machen und dann geht das ganz einfach.

Aber ok, Du bringst mich dazu, das ganze mal durchzuspielen, ohne dass ich die passende Reifengröße einfach aus einem Teilegutachten ablesen kann...

Ich ermittel mir die passende Reifengröße über den Abrollumfang.

Das wäre dann z.B. bei 8,5 x 17

215/40R17 (Umfang -1.8%)
215/45R17 (Umfang +1.7%)

215er passen bei 8,5 x 17 ET 35 gerade noch drauf (Deutschland ). Jedenfalls bei unserem schwarzen X6 ist die Lauffläche damit man so gerade überdeckt (mit etwas gutem Willen).

Reifengrößen also bei 8,5 x 18

215/35R18 (Umfang -1.2%)
225/35R18 (Umfang -0.1%)

Bei den vom Umfang idealen 225ern geht aber ET 35 nicht mehr, weil die Lauffläche 5mm weiter draußen wäre. Mit ET 40 müsste es wieder genau passen.

Da ich dann aber mit der Felge 5mm dichter am Federbein bin, müsste man also gucken, ob der Platz noch da ist.

Also wenn ich jetzt 8,5 x 18 haben will, dann müsste folgendes gerade noch passen:

215/35R18 auf 8,5 x 18 ET 35 1)
225/35R18 auf 8,5 x 18 ET 40 2)
  1. wegen /35 noch schrägere Flanken als bei 17 Zoll und /40, aber lt. Dunlop noch zulässig
  2. wenn noch mind. 5mm zum Federbein Platz ist
Ideal vom Abrollumfabg wäre die 2. Kombination. Wenn der Platz zum Federbein nicht ausreicht, ginge nur Kombination 1, da sind die Räder dann aber wieder etwas kleiner, was optisch wieder schlechter ist. Ist meine Überlegung richtig?

Bei einer Abnahme nach §19(2) stellt der Prüfer die gleiche Überlegung an wie ich jetzt und nimmt die Räder einfach mit Festigkeitsgutachten ab?

Gruß
Jürgen
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