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Alt 30.07.2010, 08:37   #5
wirthensohn
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Vom Festigkeitsgutachten sind eigentlich nur die Materialangaben und hier hauptsächlich die Traglast von Interesse. Normalerweise befindet sich auf der ersten Seite eines Teilegutachtens eine kleine Tabelle mit der Kennzeichnung des Felgentyps, Lochzahl und Lochkreis, Einpresstiefe und Radlast.

Die Angabe des Abrollumfangs ist hier irrelevant (den Sinn dieser Angabe habe ich bis heute auch noch nicht verstanden, ist aber möglicherweise der Abrollumfang des Rades, mit dem die Prüfung absolviert wurde).

Nichts weiteres benötigt man für einen Abnahme nach §19(2) StVZO. Wobei die Abnahme nach §19(2) mit Festigkeitsgutachten von den Handgriffen und der Arbeit des Prüfers exakt identisch ist mit einer gewöhnlichen §19(3)-Abnahme. Der Prüfer verlangt halt nur ein paar Euro extra...

Aber warum eigentlich unbedingt 8,5", wenn Du dann doch "nur" normale Reifenbreiten montierst?

Die Reifenflanken meiner 225/35R18 stehen auf den 8x18"-Felgen bereits ganz leicht schräg. Auf einer 8,5"-Felge dürfte ein 225er Reifen schon deutlich schräg stehen und ein 215er Reifen sowieso. 215er Reifen werden üblicherweise in Verbindung mit 7,5" breiten Felgen verwendet.

Was spricht also gegen 8x18"-Felgen mit 225/35R18? Das Format ist bekannt, sieht top aus und Du kommst nicht evtl. noch mit dem Federbein in Bedrängnis.

Gruß,
Christian
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