Hallo Daniel,
in Österreich gibt es:
o die "große" Regelung mit 1,5% Bemessungswert / m vom Listenpreis! des Firmenwagens und "unbegrenzter" (ohne Fahrtenbuch) Privatnutzung.
o die "kleine" Regelung mit 0,75% Bemessungswert / m vom Listenpreis! des Firmenwagens und "begrenzter" Privatnutzung. "Begrenzt" heißt: max. 500km/m und NACHWEIS mit Fahrtenbuch
Berechnet wird es:
Bruttogehalt + Sachbezug (entweder 1,5% oder 0,75% vom LP) --> daraus Nettolohn errechnen.
VG, Klaus
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