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Alt 16.03.2011, 21:35   #5
wirthensohn
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Ja, die E-Zulassung u.a. von Leuchten definiert ja auch immer das Land, in dem die Zulassung erteilt wurde, z.B. E1 für Deutschland.

Diese Betriebsgenehmigung geht übrigens, wie anhand der Nummer erkennbar ist, auf die Richtlinie 96/79/EG zurück. Die Einzelrichtlinie 96/79/EG "des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996" beschreibt den "Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG". 70/156/EWG beschreibt das komplette, europäische Typgenehmigungsverfahren.

Nur mal so nebenbei

Gruß,
Christian
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