Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.04.2010, 10:00   #19
wirthensohn
Administrator
 
Benutzerbild von wirthensohn
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.563

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Bei uns in D werden sowohl die Eibach- als auch die H&R-Federn für den X6 (und X9) mit Teilegutachten geliefert, nicht mit ABE. Folglich ist eine TÜV-Abnahme (bei Euch 'Typisierung') erforderlich, da sonst das Fahrzeug ohne gültige Betriebsgenehmigung unterwegs ist und im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden darf. Es genügt nicht, einfach nur das Teilegutachten mitzuführen.

Es ist zu unterscheiden zwischen einem (Teile-) Gutachten und einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Und selbst im Falle einer ABE ist nicht grundsätzlich eine Eintragungsfreiheit gegeben. Es gelten die Angaben und Vorgaben in der ABE.

Ich kenne zwar die österreichischen Gesetze nicht, aber ich würde mich niemals auf die Worte von (Mazda-) Werkstätten oder deren Mitarbeiter verlassen. Es gilt das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"....

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten