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Alt 24.07.2019, 10:31   #6
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Zitat:
Zitat von oli73 Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach, müssen die 17 Zoll beim X6 auch mit ABE beim TÜV eingetragen werden, da dies keine Seriengröße ist.
Dann dürfte es überhaupt gar keine Felgen geben, die eintragungsfrei sind. Denn praktisch jede Felge am Markt hat nicht die Eigenschaften der Serienfelgen. Selbst die (eintragungsfreien) Felgen, mit denen ich meinen letzten Xedos 6 vom Vorbesitzer übernommen hatte, hatten zwar das originale Reifenformat und ebenfalls 15", aber eben eine andere Felgenbreite und ET.

Ob Seriengröße oder nicht ist aber ohnehin irrelevant. Wenn ich Felgen montiere, die nicht werksseitig zu dem Fahrzeug gehören und daher nicht als Originalfelgen Teil der allgemeinen Betriebsgenehmigung (ABG) des Fahrzeugs sind (weil Originalfelgen genau dieses Fahrzeugmodells), müssen die Felgen eine entsprechende Zulassung (ABE/Teilegutachten) haben.

Diese Zulassung kann Teilegutachten sein, wobei dann ein TÜV-Prüfer überprüfen muss, ob die Felgen tatsächlich am Fahrzeug passen - oder aber der Felgenhersteller hat für die Felgen in Verbindung mit genau dem Fahrzeugmodell in eine ABE mit der expliziten Angabe investiert, dass die Felgen ohne weitere Prüfung an diesem Fahrzeug verwendet werden dürfen.

Übrigens, um mal wieder mit einem allgemeinem Missverständnis aufzuräumen: eine ABE bedeutet nicht automatisch die Eintragungsfreiheit. Auch Felgen mit Teilegutachten haben eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Nur, wenn in der ABE ausdrücklich drin steht, dass eine Abnahme durch einen Prüfer nicht notwendig ist, sind die Felgen eintragungsfrei.

Grüße,
Christian
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