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Alt 31.07.2014, 21:01   #3
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Ich denke, Du wirst keine wirklich rechtssichere Aussage zu der Frage finden. Selbst wenn Du zwei Anwälte mit dieser Frage beschäftigen würdest, würden sicherlich drei bis vier verschiedene Meinungen raus kommen

Da heißt es wohl: drauf ankommen lassen und hoffen.

Bei meinem grünen X6 habe ich das Gleiche wie Du. Ebenfalls ein '98er mit werksseitig vorhandener Bremsleuchte. Wobei meine Tönungsfolie nur 20% Tönung hat. Seit die Tönungsfolie drin ist, habe ich schon eine Hauptuntersuchung oder mehrere TÜV-Einzelabnahmen diverser Umbauten hinter mir und es wurde nie beanstandet.

Mit der 20%igen Tönung bleibe ich allerdings insgesamt noch unter dem Tönungsmaß so manch moderner, serienmäßiger Tönung. Bei einer deutlich stärkeren Tönung, bei der der Unterschied zum Serienzustand auch zwangsweise deutlich auffallen muss, hätte ich persönlich schon echte Bauchschmerzen...

Gruß,
Christian
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