Und was ist, wenn Du beispielsweise als österreichischer Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug auf privat in Österreich nutzt? Oder zum Beispiel das Auto auf einen in Deutschland lebenden Verwandten zugelassen ist?
Schon mal jemand auf die Idee gekommen, als EU-Bürger rechtlich einwandfrei und zulässig in Deutschland ein Unternehmen anzumelden, das Auto auf dieses Unternehmen zuzulassen, aber in Österreich zu fahren?
Meiner Kenntnis nach trägt der X6 von H@ns doch auch noch ein Kennzeichen aus seinem deutschen Heimatort Gotha, obwohl er irgendwo in Österreich arbeitet und wohnt. Angenommen, das Auto wäre auf seinen Vater zugelassen, kann doch keiner den Vater zwingen, das Auto in Österreich zuzulassen, weil es der Sohn in Österreich fahren möchte...?!
Gruß,
Christian
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