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Alt 04.05.2011, 07:55   #9
H@ns
V.I.P.
 
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Toyota Prius II EZ 2007

Wenn einem das Auto gehört und auf einen in DE auf den Zweitwohnsitz zugelassen ist, gibt es kein entrinnen. Man muss zahlen und kriegt noch weitere drakonische Strafen wie fahren ohne Zulassung oben drauf. Wenn einem das Auto nicht gehört noch zugelassen ist könnte man denken, man sei in "Sicherheit". So schnell kann auch das Amt keinen Bezug herstellen. Denunzianten oder superkorrekte Polizisten gibt es jedoch überall.

Im § 4 Z 2 NoVAG : "Abgabeschuldner ist im Falle der erstmaligen Zulassung (§ 1 Z 3) derjenige, für den das Kraftfahrzeug zugelassen wird."
Da ja mein Vater keinen Wohnsitz in AT hat kann er das Fahrzeug hier auch nicht zulassen und daher auch keine Steuerpflicht ... Aber auch da waren die Anwälte des Finanzamtes sehr kreativ und machen aus einem eindeutigen Gesetzestext einfach einen neuen. Im Falle das man an den Kanthaken des Amtes gerät kann man natürlich gegen genau jene "Deutung" eines eindeutigen Gesetzestextes klagen, jedoch muss man einen Anwalt bezahlen, das geht auch in die zigtausende Euronen ... Zahlen muss man letzten Endes so oder so ...
Ein weiteres Problem ist, wenn man am Kanthaken ist .. man eine Behauptung eines Denunzianten bzw. Annahme eines Amtes widerlegen muss. Nicht umgedreht ...

Wers nicht glaubt zuwas der Staat bzw. deren Juristen im Stande sind (ich sagen nur: "zuzulassen hätte" und "Fiktion" / Fantasie wasweiswichwofür"):
https://findok.bmf.gv.at/findok/docC...&srcName=trip#

Es gibt eine weitere Lücke im Gesetz. Der Text zielt auf die Einbringung ins Land ab. Fährt man jede 3. Woche über die Grenze auch wenn es nur ein paar Minuten sind beginnt die Frist von vorne. Darüber bekäuen sich die Anwälte heute noch. Theoretisch könnte ich das beweisen (is ja Wurscht welche Grenze). Aber auch in so einem Fall muss man Widerspruch einlegen und für einen Anwalt blechen der viiel Geld will.

Wenn man von einem ausländischen Unternehmen einen Wagen gestellt bekommt und über diesen auch eine Privatfahrt machen darf(Stichwort: "Freie Verfügung"), dann ist man theoretisch auch dran. In der Vergangenheit wurden schon solche Entscheidungen von den Finanzjuristen getätigt. Praktisch bekäuen sich die Anwälte auch da noch bis heute über Recht und Unrecht.

Die einzigen die nicht so schnell dran sind, sind Studenten. Da gibt es eine Sonderregelung.

Was ist die Moral von der Geschicht'? Die Gesetzestexte geben bei der Tatsache, dass man selbst nicht Besitzer oder Zulassungseigner ist nicht wirklich was her, um jemandem drakonische Strafen und Nachforderungen abzuknöpfen. Die Juristen des Finanzamts machen einfach eine Märchengeschichte aus eindeutigen Texten um irgendwie einem das Geld doch abzuknöpfen. Nur sich dagegen zu wehren übersteigt sehr schnell den Streitwert (bei einer alten Xedos-Kiste ist weder die NOVA noch der CO2 Malus wirklich hoch, da die Bezugsbasis beider Beträge der Zeitwert im Verhältnis zum Neuwert ist). Bei einem relativ neuen Auto ist das weniger spaßig.

Ich bin gerade dabei, den Papierkrieg zum ummelden des Wagens zu erledigen ... Dazu später mehr.

Geändert von H@ns (04.05.2011 um 09:01 Uhr)
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