Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 09.09.2011, 20:50   #3
wirthensohn
Administrator
 
Benutzerbild von wirthensohn
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.565

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Zachi hat durchaus recht - zumindest teilweise, je nachdem, wie man die Frage interpretiert.

Definitiv illegal, unzulässig und deutlich auffallend wäre es, den Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchte zu missbrauchen oder aber eine TFL innen in den Nebelscheinwerfer einzubauen. Das geht gar nicht.

Eine Möglichkeit wäre aber, ein zugelassenes, rundes LED-TFL-Modul anstelle des Nebelscheinwerfers zu verbauen und dafür den Nebelscheinwerfer nur noch als Träger für die TFL zu verwenden. Also natürlich auch ohne die Streuscheibe und ohne, dass irgendetwas die TFL überdecken würde.

Wirklich zulässige, praktikable und kostengünstige Lösung: man nehme die Abdeckungen, also die "Blinddeckel", die bei X6-Exemplaren ohne Nebelscheinwerfer an deren Stelle im Stoßfänger verbaut sind und lasse die TFL ordentlich darin ein. Müsste man natürlich nochmal prüfen, ob so die vorgeschriebenen Einbaumaße (Mindestabstand von der Fahrzeugkante) eingehalten werden und die TFL sollte rund sein, weil eckige oder längliche TFLs schlicht optisch nicht zum X6 passen würden.

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten