Zitat:
Zitat von wirthensohn
Definitiv illegal, unzulässig und deutlich auffallend wäre es, den Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchte zu missbrauchen...
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Das würd mir in DE definitiv stinken, immer die teuren Hauptscheinwerfer einschalten zu müssen, wenn ich rumcruise.
Hier bei uns kann ich das mit den Neblern ganz legal und völlig ohne aufzufallen machen, ich werd doch tagsüber nicht dauernd mit Abblendlicht fahren damits dann, so wies der Zufall will, natürlich genau nachts ausfällt.
mfg, Wolfgang