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Sonstiges

Alles, was mit Xedos zu tun hat, aber in keine andere Kategorie passt


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Alt 23.11.2011, 10:58   #21
JWBehrendt
Benutzer
 
Benutzerbild von JWBehrendt
 
Registriert seit: 07.04.2006
Beiträge: 1.156
Zitat:
Zitat von -=LuX=- Beitrag anzeigen
... dann ist schlicht das Bild falsch. Ich behaupte mal, dass derjenige, der es ins Wiki gestellt hat, die Bemaßungspfeile selbst (falsch) angebracht hat.
Gruß
Jürgen
Kann ich mir zwar nicht so recht vorstellen, daß sich Jemand die Mühe gemacht hat die Bemassung hinzu zu fügen & Ihm (Ihr) dabei ein Fehler unterlaufen ist.
Also hilft nur nachmessen!



Zitat:
Zitat von Zachi Beitrag anzeigen
Die Logik ist interessant. Dann dürfte im Stau also auch ein LKW links (auf einer Spur, die nur für Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite von max. 2,00 Metern benutzen dürfen) fahren?!
Denke mal, die einzige Ausnahme dürfte von der grünen Rennleitung kommen bzw. um einen Unfall zu vermeiden.

so long,
John
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
Leonardo Da Vinci (1452 - 1519)
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Alt 23.11.2011, 11:17   #22
Daniel Froehlich
Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2004
Beiträge: 409
eben nachgemessen: X6 Serie 1

Breite über alles ca. 1,90m. Auf gar keinen Fall 2,00m, aber auch keine 1,70m.

Geändert von Daniel Froehlich (23.11.2011 um 11:36 Uhr)
Daniel Froehlich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2011, 19:04   #23
xedos1990
Gast
 
Beiträge: n/a
Um das mit der Garagenbreite mal zu erläutern, dass ist wohl die Breite die im Fahrzeughandbuch angegeben sein sollte. Diese Breite ist ja nicht unerheblich unwichtig wenn man wissen will ob sein Fahrzeug überhaupt in die eigene Garage passt.

Die Frage ist nun, hat sich der Serie 2 im Gegensatz zum Serie 1 in den Ausmassen verändert?

Zusätzlich ist auch nochmal zu erwähnen, dass bei einem Unfall derjenige Schuld ist, der auf der für sein Auto nicht zulässigen Spur unterwegs ist, bzw überholt hat. Vorausgesetzt der Unfallgegner kennt diese Regelung, bzw. Versicherung /Rennleitung geht der Sache nach.


Liebe Grüße
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Alt 23.11.2011, 19:21   #24
neo303
Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 1.319

Xedos 9 KL (2.5) '96
Zitat:
Zitat von xedos1990 Beitrag anzeigen
...
Zusätzlich ist auch nochmal zu erwähnen, dass bei einem Unfall derjenige Schuld ist, der auf der für sein Auto nicht zulässigen Spur unterwegs ist, bzw überholt hat. ...
naaaaaja - würde ich mal dahingehend relativieren, als dass man "in so einem fall damit rechnen muss, zumindest eine teilschuld zugesprochen zu bekommen", natürlich in abhängigkeit von unfallhergang etc.
wenn mir z.b. jemand ungebremst hinten drauf knallt, wird diesem ja normalerweise die volle schuld zuerkannt - da gibt's auch keine ausreden vonwegen "vordermann hat so plötzlich und unvermittelt gebremst", da der hinten fahrende ja einen entsprechenden sicherheitsabstand einhalten muss etc. wenn aber festgestellt wird, dass ich garnicht auf diesem fahrstreifen fahren hätte dürfen, weil mein auto zu breit ist, dann bekomme ich doch nicht automatisch die volle schuld zuerkannt - denn der hinten fahrende hätte ja nochimmer den sicherheitsabstand einhalten müssen. es wird dann whol eher auf eine teilschuld hinauslaufen, bei der beide parteien die jeweils eigenen sachschäden selber tragen müssen (womit die versicherungen mal wieder fein raus wären - außer es kam zu personenschaden).
anders natürlich wenn ich versuche auf einem solchen, zu schmalen fahrstreifen, ein anderes auto zu überholen und dabei seitlich mit diesem kollidiere. da wird's dann schwer, dem anderen eine teilschuld anzuhängen, weil dieser ja aufgrund der fahrstreifenbreite eventuell garnicht die möglichkeit hatte, den unfall zu vermeiden, da er dann seinerseits mit dem rechts von ihm fahrenden kfz kollidiert wäre.
aber von einer "pauschalen vollschuld bei unzulässiger verwendung dieses fahrstreifens" würde ich nicht sprechen. es kommt halt, wie immer, auf den einzelfall an... (siehe: befahren des pannenstreifens - aber das ist ein anderes thema)

mfg
neo303 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2011, 19:36   #25
wirthensohn
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Beiträge: 8.562

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Zitat:
Zitat von xedos1990 Beitrag anzeigen
Die Frage ist nun, hat sich der Serie 2 im Gegensatz zum Serie 1 in den Ausmassen verändert?
Ohne es genau nachgemessen zu haben (was auch schwer sein dürfte), würde ich behaupten: ja, Serie 2 ist breiter geworden.

Ich würde mal spontan grob schätzen, dass es sicher so an die 2 mm mehr sein dürften. Also genau das Maß, um das diese hässliche, schwarze Plastikwulst, die bei Serie 2 zusätzlich um die Spiegelgläser gebastelt wurde, breiter übersteht

Das dürfte aber sicher nichts daran ändern, dass man mit einem X6 auch die linke Spur in einer Baustelle nutzen darf.

Wenn ich die von Daniel gemessenen 1,90 m als gegeben betrachte, dann wundert mich nicht, warum mein X6 direkt neben einem aktuellen Golf parkend, so zierlich wirkt. Ist der aktuelle Golf mit fast 2,10 m doch immerhin schon knapp breiter als meine ehemalige 2005er E-Klasse....

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2011, 20:06   #26
xedos1990
Gast
 
Beiträge: n/a
Neo303 ich denke auch dass bei einem Auffahrunfall die Schuld nicht in Abhängigkeit zu dieser Regelung steht. Das wollte ich damit auch nicht sagen, hab mich einzig auf einen Unfall bei nebeneinander fahrenden Fahrzeugen bezogen (bzw. wenn der vor mir bremst und ich dann so halb mit der Seite drauf fahre, weil links nicht genug platz gewesen wäre)

Ansonsten Christian, wenn die 1900mm als gegeben betrachtet werden können, dann sollte das eigentlich passen, wenns wirklich nur der Rand ist, kommen da sicherlich keine 100mm zusammen.
Das ist schon mal gut, denn Aufgrund der Zeichnung / Abbildung in der Xedos-wiki dachte ich das ich so oder so auf der linken Spur unterwegs sein kann und habe dies auch immer mit freunden gemacht da genügend Drängler auf einmal langsam fuhren :P
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Alt 23.11.2011, 20:07   #27
-=LuX=-
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Zu dem Thema, dass man unter Umständen durch die Verkehrssituation bedingt einen Verkehrsverstoß auch bei bestem Willen nicht vermeiden kann (was natürlich an der Rechtslage nichts ändert), wollte ich nochmal die folgende Situation von http://www.rsa-95.de/Zeichen264.htm deutlich zeigen:


"Ungeachtet der gelungenen Schildgestaltung wird das Verbot in diesem Fall für den gesamten Querschnitt erteilt. Die LKW im Bildhintergrund befahren den Bereich daher verbotswidrig. Natürlich existiert keine entsprechende Vorankündigung, so daß betroffene Fahrzeugführer gar nicht die Möglichkeit haben, die Strecke zu verlassen. Man wird daher zum Verkehrsverstoß gezwungen. Derartige Versuche dienen der Akzeptanz von Verkehrszeichen ungemein."

Zitat Ende

Das ist zwar jetzt OT, aber mir ist in den letzten Jahren aufgefallen, dass auf Autobahnen Geschwindigkeitsbeschränkungen, insbesondere in Baustellen, sehr oft nicht mehr mehr explizit aufgehoben werden.

Die aktuelle Rechtssprechung sagt dazu sinngemäß im Wesentlichen 2 Dinge:
  • Jeder kann selbst erkennen, wo die Baustelle zuende ist, daher bedarf es einer Aufhebung der Geschwindigkeisbeschränkung nicht explizit. Wo die Baustelle zuende ist, endet auch die Geschwindigkeitsbegrenzung.
  • Wenn ein Schild, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt, vergessen wurde, dann gilt diese auch weiter, wenn an der nächsten Autobahnauffahrt kein die Geschwindigkeit einschränkendes Schild steht. Das gelte allerdings nur für die bereits auf der Autobahn befindlichen Fahrzeuge. Für die, die neu auffahren, gelte die Geschwindigkeitsbegrenzung natürlich nicht.

Was für eine dumme und gefährliche Praxis und Rechtsauffassung, Ich erlebe das immer wieder, dass ich bis zur nächsten Auffahrt entsprechend langsam weiter fahre, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben wurde und man dann plötzlich von PKW (also möglicherweise zu Recht) bedrängt wird, die bereits wieder mit Geschwindigkeiten jenseits von 200 km/h unterwegs sind, weil sie sich auf der Strecke auskennen.

Ich finde, eine solche Situation darf es nicht geben und daher muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung explizit auch wieder aufgehoben werden.

Ich fürchte aber, dass dahinter ein gewisses Kalkül steckt, nämlich dass langsamer gefahren wird, obwohl die Beschränkung garnicht mehr gilt.

Gefährliche Gedanken von Leuten, die das entscheiden dürfen, aber wahrscheinlich Autos generell verteufeln. Sonst kann ich mir so einen gefährlichen Schwachsinn nicht erklären.

Gruß
Jürgen
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
-=LuX=- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2011, 20:27   #28
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Zitat:
Zitat von JWBehrendt Beitrag anzeigen
An diesem Bild kann man schön sehen, daß die Breite des x6 incl. der Aussenspiegel angegeben ist.
Wir dürfen also in Baustellen die linke Spur benutzen!

so long,
John
Zitat:
Zitat von Daniel Froehlich Beitrag anzeigen
eben nachgemessen: X6 Serie 1

Breite über alles ca. 1,90m. Auf gar keinen Fall 2,00m, aber auch keine 1,70m.
Kann denn mal jemand bitte das Wiki korrigieren?
Am sinnvollsten würde ich den Eintrag von 1,90 m (hat vielleicht jemand noch genauer gemessen?) in das vorhandene Bild finden und dass das auch für den X9 ergänzt wird.

Denn die im Wiki angegebenen Breiten ohne Spiegel hat ja auch jeder in seinen Fahrzeugpapieren stehen.

Gruß
Jürgen
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-=LuX=- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2011, 12:58   #29
RoRo
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Registriert seit: 14.02.2006
Beiträge: 279
Hi all,

bin eben gerade mal ins Parkhaus gespurtet (ganz nach oben, Ebene 4 ),
Student als Messknecht geschnappt (laufen ja auch genug hier rum), und meinen 1.6 Serie 2 gemessen.
Von ausenkannte Spiegel zu ausenkannte Spiegel, durch die geöffneten
Seitenscheiben gemessen ergibt (bei mir ): 186cm ±2cm

Gruß
Roland
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weg vom Öl bevor das Öl weg ist
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