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Alt 22.10.2011, 21:25   #1
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Registriert seit: 23.10.2010
Ort: Dierdorf
Alter: 34
Beiträge: 648

Mazda Xedos 9 Facelifter
Roller Blades
Kurzzeitkennzeichen

Abend Leute,


folgende Situation:
Mit Kurzzeitkennzeichen habe ich keine Erfahrung!
Die erste Novemberwoche habe ich frei, wollte da mir so ein tolles
Kennzeichen holen und mal zum Händler fahren - zwecks Karosseriearbeiten wo ich lieber Fachpersonal ran lasse.

Diese Gemeinde, oder wie man das nennen mag, hat nur Dienstags und Donnerstags von 8.00 - 11.30 auf - Nummernschildausgabe.
Mit Versicherung und so sollte alles leicht fallen, ein Kumpel von mir hat hier
in meiner Straße seine Filiale

Jetzt die Frage:
Dienstag ist ein Feiertag - 01.11
Donnerstag muss ich von 7.45 - 11.45 in der Kaserne sein (Wacheinweisung)

Kann die Schilder zB mein Vater oder meine Mutter für mich am Donnerstag abholen?
Vollmacht?
Kann so etwas machen?




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Alt 23.10.2011, 10:20   #2
Maverick
Gast
 
Beiträge: n/a
hi
ja deine eltern können die schilder und dein auto anmelden
musst nur dein Ausweis mitgeben auf ein zettel schreibst nee vollmacht das deine mutter oder vater das auto auf dich zulassen dürfen
ob die konto daten bei kurz zeit kennzeichen brauchst weiss ich jetzt auch nicht aber schreibst sie lieber mit auf den zettel

gruß
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Alt 23.10.2011, 10:35   #3
wirthensohn
Administrator
 
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Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.560

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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Kurzzeitkennzeichen sind keine gültige Anmeldung eines Fahrzeugs, daher muss keine Bankverbindung oder dergleichen hinterlegt werden.

Man benötigt lediglich für die Kurzzeitkennzeichen eine eVB. Die eVB, die elektronische VersicherungsBestätigung, die die frühere Deckungskarte abgelöst hat, bekommt man beim netten Versicherungsvertreter oder -makler oder sogar binnen Sekunden beispielsweise bei kurzzeit-evb.de - man bekommt dann so eine Ziffern-/Buchstaben-Kombination (eben die eVB), über die die Zulassungsstelle die Gültigkeit der Haftpflicht-Deckung online abfragen und daraufhin ein Kurzzeitkennzeichen zuteilen kann.

Sowohl für Kurzzeitkennzeichen als auch für reguläre Fahrzeuganmeldungen kann man dritte Personen schicken. Das ist ja beispielsweise für Autohäuser tägliches Geschäft, die für ihre Neu- oder Gebrauchtwagen-Kunden die Fahrzeuganmeldung übernehmen.

Benötigt werden folgende Unterlagen:

- die eVB von der Versicherung, kurzzeit-evb.de oder ähnlichem für Kurzzeitkennzeichen,
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (alias Fahrzeugbrief und -schein),
- eine schriftliche Vollmacht für den Bevollmächtigten,
- der Personalausweis des Bevollmächtigten.

Aber Vorsicht: ein Kurzzeitkennzeichen ist keine reguläre Anmeldung. Damit dürfen nur Überführungs- und Probefahrten durchgeführt werden. Zum neuen Fahrzeugbesitzer oder zur Werkstatt fahren oder das Auto vom Händler direkt nach Hause fahren ist zulässig; Einkaufen, zur Arbeit oder in die Disko fahren dagegen nicht.

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2011, 12:08   #4
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Registriert seit: 23.10.2010
Ort: Dierdorf
Alter: 34
Beiträge: 648

Mazda Xedos 9 Facelifter
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Danke für die Antworten!


Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen

Aber Vorsicht: ein Kurzzeitkennzeichen ist keine reguläre Anmeldung. Damit dürfen nur Überführungs- und Probefahrten durchgeführt werden. Zum neuen Fahrzeugbesitzer oder zur Werkstatt fahren oder das Auto vom Händler direkt nach Hause fahren ist zulässig; Einkaufen, zur Arbeit oder in die Disko fahren dagegen nicht.

Gruß,
Christian
Ja so etwas habe ich mir schon gedacht
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Alt 23.10.2011, 14:20   #5
Sepp
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Ort: Hamburg / Norderstedt
Alter: 53
Beiträge: 370

Xedos 6 2.0 V6 (Serie 2)

Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen
Benötigt werden folgende Unterlagen:

- die eVB von der Versicherung, kurzzeit-evb.de oder ähnlichem für Kurzzeitkennzeichen,
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (alias Fahrzeugbrief und -schein),
- eine schriftliche Vollmacht für den Bevollmächtigten,
- der Personalausweis des Bevollmächtigten.
Die Fahrzeugpapiere werden für ein Kurzzeitkennzeichen nicht benötigt.
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Grüße
Peter

Sepp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2011, 15:29   #6
Zachi
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Beiträge: 708

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MX-5 1.6 (NA, 1991)

Richtig, in manchen Städten wird aber die Fahrgestellnummer/FIN des Fahrzeugs verlangt, das mit den Kurzzeitkennzeichen bewegt werden soll. Früher hat man ja einen "Blanko"-Fahrzeugschein bekommen, wo man die Daten vor Fahrtantritt eintragen musste (hat nur scheinbar niemand getan )

Deshalb auch, ein Kurzzeitkennzeichen gilt nur für ein einziges Fahrzeug, man kann keinesfalls mehrere Probefahrten mit verschiedenen Autos machen, indem man jeweils dasselbe Kennzeichen mitnimmt/dranschraubt...
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